Sehr geehrter Kunde, lesen Sie bitte die Mietbedingungen aufmerksam durch, da sie Inhalt unserer vertraglichen Vereinbarungen sind. Sie ergänzen die Paragraphen §§535 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Vermietung von Sportgeräten und Zubehör durch die Insider Traveller GmbH, Amtsgericht Essen HRB 16902, Rüttenscheider Str. 192, 45131 Essen, im Folgenden "Vermieter" genannt, unterliegt folgenden Bedingungen:

1. Persönliche Daten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter personenbezogene Daten wie Namen, Anschrift, usw. aus dessen Personalausweis notiert und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung speichert.

2. Vertragsabschluss und Zahlung
2.1 Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns auf der Grundlage unserer Leistungsbeschreibung im Prospekt oder im Internet den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt durch die Annahme durch die "Insider-Traveller GmbH" zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Mieter dem Vermieter die Annahme ausdrücklich erklärt oder die Anzahlung bzw. Restzahlung leistet. Die Korrektur von Druck- oder Rechenfehlern, die auch dem Mieter erkennbar sind, bleibt bis zum Vermietungsbeginn vorbehalten. Der Anmelder, welcher im Adressfeld der Rechnung benannt ist, handelt als Vertreter und übernimmt zusätzlich zu seinen eigenen auch die vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Zahlung, Rücktritt vom Vertrag usw.) für alle in der Anmeldung / im Mietvertrag aufgeführten Teilnehmer. Damit übernimmt er auch die Pflicht zur Weitergabe von Informationen an die von ihm angemeldeten Teilnehmer.

2.2 Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer ist laut Rechnungsstellung im Voraus zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich grundsätzlich nach Tagen oder Stunden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote.

3. Reservierung/Buchung und Rücktritt
3.1 Reservierungen und Buchungen sind für den Mieter verbindlich. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht für den Mieter.

3.2 Trotzdem gewährt der Vermieter dem Mieter eine Möglichkeit zum Rücktritt: Falls der Mieter aus persönlichen Gründen von der Reservierung Abstand nehmen möchte, werden folgende Rücktrittsgebühren erhoben: bis 48 Stunden vor Mietbeginn pauschal EUR 10,- pro Boot, bei weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn 90% des Mietpreises; bei unangekündigter Nichtabholung berechnen wir 100% des Mietpreises.

4. Übernahme und Rückgabe der Mietgegenstände / Verzugsschaden

4.1 Vereinbarte Übernahme- und Rückgabezeiten sowie Übernahme- und Rückgabeorte sind für beide Vertragsparteien verbindlich. Übernahme- und Rückgabezeiten und -orte der Mietgegenstände ergeben sich aus dem Mietvertrag. Ist keine Rückgabezeit vereinbart worden gilt immer spätestens 18 Uhr als Rückgabezeit. Rückgabeorte müssen immer vereinbart werden. Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte einschließlich Zubehör hat bei Langzeitmieten (2 Tage und mehr) spätestens am Tag nach dem letzten Miettag innerhalb der Ladenöffnungszeiten oder nach einem schriftlich vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Kommt es zu einer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilten Verspätung bei Übernahme oder Rückgabe, die der Mieter zu vertreten hat, gelten folgende Vereinbarungen:

4.2 Der Vermieter ist bei einer Verspätung der Übernahme von mehr als 30 Minuten berechtigt – aber nicht verpflichtet, die Mietgegenstände an andere Kunden zu vermieten. Der Mieter hat bei einer nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilten Verspätung kein Recht auf die Vertragserfüllung durch den Vermieter.

4.3 Ist der Vermieter bei einer durch den Mieter verursachten Verspätung trotzdem in der Lage die Vermietung zu leisten, bleiben alle Vertragsbestandteile bestehen. Tritt der Fall einer Vermietung an andere Kunden für den ursprünglich vorgesehenen Vermietungszeitraum ein, wird der Mieter für jeden anderweitig vermieteten Gegenstand jeweils einzeln von seiner Bezahlungspflicht entbunden.

4.3 Bei verspäteter Rückgabe oder Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort ist der Mieter für jeden weiteren Tag zur Fortzahlung des Mietzinses laut Preisliste verpflichtet. Der durch die Rückgabe an einem nicht vereinbarten Ort verursachte Sonderaufwand für den Vermieter wird pauschal mit EUR 100,- berechnet. Darüber hinaus hat der Mieter dem Vermieter für jeden Verzugstag, Schadensersatz in Höhe des Tagesmietpreises laut Preisliste zu bezahlen. Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Mietpreises.

5. Pflichten des Mieters

5.1 Allgemeine Pflichten
5.1.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Sportgeräte einschließlich Zubehör nur selbst zu nutzen bzw. nur an die nach dem Mietvertrag berechtigten Personen weiterzugeben. Die Nutzung der Sportgeräte ist nur für private Zwecke gestattet. Der Mieter verpflichtet sich weiter, die gemieteten Sportgeräte und das Zubehör pfleglich zu behandeln und sie jederzeit in geeigneter Weise vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen. Bei Dieb?stahl verpflichtet er/sie sich, unverzüglich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten und den Vermieter hiervon unter Vorlage der polizeilichen Anzeigeaufnahme umgehend zu unterrichten.

5.1.2 Der Mieter ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung bzw. Beinträchtigung von anderen Mietern, Teilnehmern oder dritten Personen kommt. Dazu gehört, dass das Rammen, Kentern, Aufhalten und Abdrängen anderer Wassernutzer zu keiner Zeit erlaubt ist. Gesetzliche und schifffahrtspolizeiliche Vorschriften sind immer einzuhalten und zu befolgen. Warn- und Hinweisschilder sind immer zu beachten.

5.2 Besondere Pflichten
5.2.1 Der Mieter hat sicher zu stellen, dass er selbst und jede andere von ihm angemeldete Person schwimmen kann. Darüber hinaus ist das Tragen von Schwimmhilfen für alle Teilnehmer Pflicht.

5.2.2 Der Mieter hat beim Verladen der Boote, wenn er vom Vermieter darum gebeten wird, mitzuhelfen.

5.2.3 Die Hinweise zur Streckenwahl und zum umweltverträglichen Verhalten, die der Mieter vom Vermieter bekommt, sind zu befolgen. Darunter fallen insbesondere der Umgang mit Schutzzonen auf und am Wasser, das Verhalten an Bootsrutschen und Wehren sowie die Mitnahme von eigenem Müll.

5.2.4 Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände vor der Rückgabe zu reinigen.

5.2.5 Vor und während der Kanutour besteht ein Alkoholverbot für den Mieter. Dieses orientiert sich am Straßenverkehrsrecht und wird bei Bedarf von der Wasserschutzpolizei bzw. der Polizei entsprechend angewendet.

6. Kündigung durch den Vermieter
6.1 Der Vermieter kann den Vertrag, auch nach Beginn der vereinbarten Mietzeit, kündigen oder einzelnen Teilnehmern die Nutzung der Mietgegenstände untersagen. Dieser Fall tritt ein, wenn der Mieter oder Teilnehmer

6.1.a den besonderen Anforderungen einer Kanutour nicht entspricht (was sich insbesondere auf das Alter, die Schwimmfähigkeit und die allgem. körperliche Verfassung bezieht),

6.1.b der Vermieter den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter Alkohol oder Drogen im zeitnahen Vorfeld der Kanutour konsumiert hat oder plant, dies während der Kanutour zu tun, oder der Mieter vor oder während der Mietzeit bei Alkohol- und Drogenkonsum beobachtet wird,

6.1.c der Mieter gegen die Auflagen aus den besonderen Pflichten verstößt,

6.1.d der Mieter keine ordnungsgemäße Beaufsichtigung von Minderjährigen aus seinem Teilnehmerkreis gewährleistet,

6.1.e oder der Mieter sich in sonst einer Art und Weise vertragswidrig verhält.

6.2 Der Vermieter sieht bei diesen Kündigungsgründen eine Abmahnung vor. Erst wenn diese nicht befolgt wird oder Sicherheitsaspekte oder andere schwerwiegende Sachverhalte dies erfordern kommt es zu einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter.

7. Haftung des Mieters
7.1 Der Mieter haftet dem Vermieter für den Verlust der Mietgegenstände sowie für Schäden an diesen, die durch unsachgemäße Behandlung oder mutwillige Beschädigung der Mietgegenstände entstehen. In diesen Fällen kann der Vermieter pauschalen Schadensersatz in Höhe von 60% des Neuverkaufspreises des Mietgegenstandes verlangen. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens des Vermieters bleiben hiervon unberührt. Ebenso bleibt es dem Mieter unbenommen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

7.2 Bei Institutionen haftet die Trägerinstitution neben den haftenden Teilnehmern gesamtschuldnerisch. Sollte es zu einem Schadensfall kommen und ist der Verursacher nicht zu ermitteln haftet die Institution alleine. Der Institution bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Schaden nicht von einem eigenen Teilnehmer verursacht wurde.

8. Haftung des Vermieters
8.1 Der Mieter erhält vom Vermieter für die für den Kanuverleih beworbenen Gewässerabschnitte Informationen zum Streckenverlauf, Ein- und Ausstiegstellen am Gewässer für Kanus, bekannten Gefahrenstellen sowie Informationen für Transfermöglichkeiten (ÖPNV) und gastronomische Angebote und zum Verhalten in der Natur. Diese Informationen sind eine freiwillige Leistung des Vermieters und nicht Bestandteil des Vertrages. Die Insider Traveller GmbH haftet dabei nicht für die Richtigkeit oder Aktualität dieser Informationen.

8.2 Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemäße Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellungen des Sportgerätes hingewiesen. Bei Verletzung der hieraus resultierenden Pflichten durch den Mieter übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Vermieter haftet darüber hinaus nicht für selbst verschuldete Unfälle des Mieters im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietgegenstände.

8.3 Der Vermieter haftet nicht für vermittelte Fremdleistungen, die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.

8.4 Evtl. Ersatzansprüche - gleich aus welchem Grund -, die sich nicht auf die Verletzung des Körpers beziehen, sind pro Kopf und Vermietung in ihrer Höhe auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, wenn der Vermieter allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers für den Schaden verantwortlich ist oder wenn er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat. Von der Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.

9. Mängelanzeige und Fristen
9.1 Der Mieter bzw. der Anmelder / Gruppenverantwortliche ist verpflichtet erkennbare Mängel an den Mietgegenständen sowie während der Vermietung entstehende Schäden und Verluste oder andere Sachverhalte die Ziffer 8.1. betreffen und die Vermietung stören umgehend dem Vermieter anzuzeigen. Der Vermieter hat die Möglichkeit zur Abhilfe. Die Mitarbeiter der Insider Traveller GmbH sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Alle etwaigen Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Mietende beim Vermieter geltend zu machen. Andernfalls sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen. Aus Gründen der Beweissicherung empfehlen wir die Schriftform. Die Ansprüche verjähren 1 Jahr nach dem vertraglich vereinbarten Mietende.

10. Allgemeines
10.1 Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind. Auch wenn einzelne Punkte dieser allgemeinen Mietbedingungen unwirksam sein sollten, bleibt der geschlossene Mietvertrag im Übrigen verbindlich.

10.2 Wenn der Vermieter neben der Kanuvermietung dem Mieter weitere Leistungen, insbesondere für Verpflegung, Unterkunft und Transfer, anbietet, handelt es sich hierbei um eine reine Vermittlungsleistung, wenn dies vom Vermieter ausdrücklich gekennzeichnet ist.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Insider Traveller GmbH in Essen.

11.2 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.

11.3 Gerichtsstand für eine Klage des Mieters gegen den Vermieter ist Essen. Wird der Mieter vom Vermieter verklagt, kann der Wohnsitz des Mieters als Gerichtsstand gewählt werden. Davon ausgenommen sind Vollkaufleute oder juristische Personen oder Personen die in Deutschland keinen Gerichtsstand - auch wenn dies erst nach Vertragsabschluss eintritt - haben. In diesen Fällen wird Essen als Gerichtsstand vereinbart.

11.4 Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen, jedoch ohne Gewähr.

11.5 Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.


Insider Traveller GmbH, Stand 01.2008

Insider Traveller GmbH
Geschäftsführer Philipp Jansen, Thomas Szidat

Amtsgericht Essen HRB 16902
UStIDNr.: DE 813620208

Rüttenscheider Str. 192
45131 Essen
Tel. 0201.56420014
Fax 0201.56420015
eMail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 

Veranstaltungskalender

<<  Februar 2012  >>
 Mo  Di  Mi  Do  Fr  Sa  So 
    1  2  3  4  5
  6  7  8  9101112
13141516171819
20212223242526
272829    

Unsere nächsten Termine:

Keine aktuellen Veranstaltungen.

Kanutouren auf der Ruhr

Wandertage in Erlebnisparks sind wie Suppen aus der Tüte. Mehr Spaß und echtes Erleben bieten unsere Kanutouren auf der Ruhr.

Mitgliedschaft

BVKanu - Viabono


Wir sind Mitglied im Bundesverband Kanu und als einziges Unternehmen im Ruhrgebiet mit dem Qualitäts- und Umweltsiegel zertifiziert.